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Zur eigenwilligen islamistischen
Koraninterpretation einer Richterin:
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Wir nehmen das Bedauern der Richterin zu
ihrer eigenwilligen Koraninterpretation zur Kenntnis. Es gibt nirgends im Koran
ein Züchtigungsrecht des Mannes. Fundamentalistische, bigotte Auslegungen
einzelner Wörter ohne Gesamtbetrachtung und Kontext dürfen nicht die
Grundlage für das allgemeine Koran- und Islamverständnis und dessen
Auslegung sein.
- Der Missbrauch des Korans zur Rechtfertigung von
Verbrechen, Kriminalität und menschlichem Versagen sollte sich nicht in unser
aller deutsches Rechtssystem einschleichen. Es hat zu gewährleisten, dass es
Schwache, Misshandelte zu ihrem Recht verhilft und Abhilfe schafft. Mit ihrem
ignoranten Urteil hat die Richterin diesen Zweck verfehlt, genauso wie sie damit
entgegen koranischer Ziele und Vorgaben geurteilt hat.
- Zum gesagten Koranvers und dem Thema Frau und
Mann verweisen wir auf unser Referat
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- Ali Demir
- RG des Islam LV BaWü
- 22.03.2007
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©
Religionsgemeinschaft des Islam LV
Baden-Württemberg e.V.
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